Zur Meldung potentieller Compliance-Verstöße durch Mitarbeitende, Geschäftspartner oder anderweitig Betroffene
Integres und regelkonformes Verhalten hat für ENERCON höchste Priorität und bildet die Grundlage unseres Unternehmenserfolgs. Wir prüfen jeden Hinweis gewissenhaft und gehen ihm konsequent nach.
Was ist ein Compliance-Verstoß?
Missachtung von Rechtsvorschriften
Verstoß gegen interne Vorschriften
Missachtung der ethischen Grundprinzipien von ENERCON
Für Mitarbeitende, Geschäftspartner und anderweitig betroffene Personen
Größtmöglicher Schutz für Betroffene und aller an der Aufklärung Beteiligte
Prinzip des “fairen Verfahrens” für Hinweisgebende und Beschuldigte
Auf Wunsch anonym
Wir bitten um Beantwortung der Fragen:
Wer? Was? Wo? Wann? Wie?
Und eine allgemeinverständlichen Beschreibung. Idealerweise steht der/die Hinweisgeber/-in für Rückfragen zur Verfügung.
Kontakt
Für eine anonyme Abgabe empfiehlt sich die Nutzung eines Privatgerätes außerhalb des Firmennetzwerkes.
Link
Dr. Tobias Rudolph
Rudolph Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Westtorgraben1, 90429 Nürnberg
Das Hinweisgebersystem von ENERCON fungiert ebenfalls als Beschwerdeverfahren. Als Ausdruck der unternehmerischen Verantwortung und im Sinne der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen bietet das Beschwerdeverfahren potentiell betroffenen Stakeholdern Zugang zu Abhilfe.
Das Beschwerdeverfahren steht folgenden Personen sowie deren rechtmäßigen Vertreterinnen und Vertretern zur:
allen Mitarbeitenden von ENERCON
Geschäftspartnern (einschließlich ihrer Mitarbeitenden)
anderweitig betroffenen Personen (z.B. Anwohnende in der Nähe einer Produktionsstätte)
Organisationen (z.B. Medienvertretern, Nichtregierungsorganisationen)